Die Rahmenbedingungen in der ersten (universitären) Phase der Lehramtsausbildung finden ihre rechtliche Grundlage ab 01.09.2010 in
der GymPO I und werden von den Studien- und Prüfungsordnungen der Universitäten näher geregelt. (Für Studenten, die vor
dem 01.09.2010 ihr Studium begonnen haben gelten die Prüfungsordnungen WPO und KPO). Die Rechtsgrundlage für die zweite Phase der
Lehramtsausbildung (Referendariat) ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gymnasien (GymPO II). Das Ausbildungsangebot und
die Standards werden im Ausbildungsplan und über Kompetenzkataloge näher spezifiziert.