Aufgaben
Seminare sind Einrichtungen der Lehrerbildung im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums.
Für die Ausbildung der Gymnasiallehrer gibt es landesweit 9 Seminare.
Die Seminare stehen in der fachlichen Aufsicht des Kultusministeriums. Gemäß dem Organisationsstatut haben die Seminare die Aufgabe, nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Kultusministeriums für die jeweiligen Lehrämter in enger Verbindung mit den Ausbildungsschulen auszubilden und an den Lehramtsprüfungen mitzuwirken. Dieser Aufgabe kommt das Seminar Karlsruhe in folgenden Bereichen nach:
- Praxissemester - Studienbegleitende Phase
- Vorbereitungsdienst für das Lehramt am Gymnasium (Referendariat)
- Fortbildungen
- Begleitung in der Berufseingangsphase
Ausbildung erfolgt gemäß Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (GymPO II - 2015).
Besonders zu erwähnen sind folgende Zusatzaufgaben:
- Gestaltung der Begleitveranstaltungen des Praxissemester in Pädagogik / Päd. Psychologie und in den Fachdidaktiken.
- Mitwirkung in der Ersten Phase durch eine erhebliche Zahl von Lehraufträgen in den Fachdidaktiken insbesondere an der Universität Karlsruhe
- Mitwirkung in der Berufseingangsphase.