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DRESDENER KONSENS FÜR DEN PHILOSOPHIE- UND ETHIKUNTERRICHT

Die folgenden Grundsätze formulieren einen Konsens darüber, was für die Praxis des Philosophie- und Ethikunterrichts gelten soll. Die normative Grundorientierung des Unterrichts an Verfassung und Menschenrechten bleibt davon unberührt.

1. Stärkung der Urteilskraft

Grundlegendes Ziel des Philosophie- und Ethikunterrichts ist die Stärkung der Urteilskraft. Sie ergibt sich erst aus einem ganzheitlichen Konzept der Urteilsbildung. Sie darf nicht auf die Beförderung der emotionalen Intelligenz oder das Einüben kognitiver Strategien philosophischen und ethischen Argumentierens verkürzt werden.

2. Gebot der Kontroversität

Ein besonders wirksamer Schutz gegen Indoktrination besteht in der Anlage des Unter- richtes nach dem Kriterium der Kontroversität. Es gilt demnach, den Unterricht zu einem strittigen Sachverhalt so zu strukturieren, dass mehrere, wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Er besteht nicht allein im Austausch dieser Standpunkte, vielmehr sollen schlechter begründete und belegte Argumente aufgrund ihrer normativen, sachlichen oder logischen Fragwürdigkeit zurückgestellt und besser begrün- dete und belegte Argumente demgegenüber gewürdigt werden können.

3. Gebot weltanschaulicher und religiöser Neutralität

Das Neutralitätsgebot für Lehrinnen und Lehrer darf nicht mit Beliebigkeit verwechselt wer- den. Das Gegenbild der Indoktrination ist die standpunktlose Unentschiedenheit und bei- des ist im Philosophie- und Ethikunterricht zu vermeiden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen in den Verlauf der Urteilsbildungen ihrer Schülerinnen und Schüler nicht durch eine besondere Akzentuierung bestimmter weltanschaulicher oder religiöser Standpunkte oder sonstiger Voreinstellungen partieller Interessengruppen eingreifen. Es gilt vielmehr, zur Prüfung der Gewichtung von Argumenten anzuleiten.

4. Bewusstsein von Suggestivität

Der besonderen Suggestivkraft von Bildern und Filmen ist durch die Ermöglichung kritischer Distanzierung und argumentativer Prüfung entgegenzuwirken. Das Deutungs- und Provokationspotenzial visuell-akustischer Medien im Philosophie- und Ethikunterricht ist diskursiv auszuschöpfen.

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