Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester sind Voraussetzung bzw. Teil des Studiengangs für das gymnasiale Lehramt in
Baden-Württemberg und müssen von allen Lehramtsstudenten absolviert werden. An den Schulen obliegt die Durchführung der
Praktika formal der Schulleitung, die die praktische Ausgestaltung aber in der Regel einer speziell ausgebildeten Ausbildungslehrkraft
zuweist. Diese Lehrkraft soll im Wesentlichen die Praktikantinnen und Praktikanten betreuen und beraten, Unterrichtsanleitungen geben, mit
Seminar und Hochschule kooperieren und letztlich auch die Praktikantinnen und Praktikanten beurteilen.
Um der Ausbildungslehrerin und dem Ausbildungslehrer die Planung und Durchführung der Praktika zu erleichtern, bieten wir regelmäßig eine Qualifikationsreihe für Ausbildungslehrkräfte an. Hier werden wichtige Grundlagen und Rahmenbedingungen für das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester vermittelt und praxisnahe Anregungen und Vorschläge zur Ausgestaltung der Praktika gegeben.
Die Termine finden Sie unter der Rubrik Fortbildung.
Mail-Verteiler für Ausbildungslehrkräfte
Als Ausbildungslehrkraft können Sie sich hier in unseren Mailverteiler aufnehmen lassen. Sie erhalten dann einmal im Jahr
Informationen für Ausbildungslehrer*innen sowie eine Einladung zum jährlichen Treffen der Ausbildungslehrkräfte.
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