Rechtsgrundlagen sind die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Kultusministeriums zu den verschiedenen Lehramtsverfahren in Baden-Württemberg.
Die Verlinkungen führen zum Bürgerservice Landesrecht BW.
Erste Phase: Lehramtsstudium an den Universitäten (Studienbeginn nach dem 01.09.2019)
Erste Phase: Lehramtstudium an den Universitäten (Studienbeginn vor dem 01.09.2010)
- Verordnung des Kultusministeriums
über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
(Wissenschaftliche Prüfungsordnung)
Vom 13. März 2001 - Verordnung des Kultusministeriums
über die Künstlerische Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
(Künstlerische Prüfungsordnung)
Vom 13. März 2001